Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
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Dokumente zum Interessenbekundungsverfahren

Interessenbekundungsverfahren gestartet: Interessierte Kommunen können am dritten Interessenbekundungsverfahren für das ESF Plus-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst) teilnehmen. Hier finden Sie die notwendigen Dokumente zur Einreichung einer Interessenbekundung.

Bitte beachten Sie: Das Interessenbekundungsverfahren startete am 04.09.2024 und endet am 08.10.2024 um 15:00 Uhr. Es können nur Interessenbekundungen von Trägern berücksichtigt werden, die fristgerecht elektronisch über das Förderportal Z-EU-S eingehen. Die Einreichung der Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S ist seit dem 16.09.2024 möglich.

Projektauswahlkriterien

Die Projektauswahlkriterien für das ESF Plus-Förderprogramm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" finden Sie auf folgender Webseite:

https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmfsfj/jugend_staerken.html