Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Kofinanziert von der Europäischen Union

Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation

Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation

Von Oktober 2022 bis September 2027 unterstützt das Programm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ freie gemeinnützige Träger sowie Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in einem Stadtstaat, Angebote für Menschen ab 60 Jahren zur Vermeidung von Einsamkeit und sozialer Isolation zu initiieren.

Die EU fördert die Projektträger mit Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus bei der Unterstützung älterer Beschäftigter, die vom Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt bedroht oder betroffen sind.

Das Programm verfolgt das langfristige Ziel, die individuelle Einkommens- und Lebenssituation älterer Menschen in der aktiven Berufstätigkeit, aber auch in der nachberuflichen Phase zu verbessern. Beratungs- und Aktivierungsangebote sollen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Sozialleistungen, die Vermeidung von Einsamkeit und sozialer Isolation und andere individuelle Herausforderungen aufklären und unterstützen.

Das Programm soll zudem die kommunale Angebotsstruktur für die Zielgruppe positiv und langfristig verändern, sodass ein teilhabeorientiertes und unterstützendes Gesamtangebot vor Ort geschaffen wird. Hierzu zählt insbesondere die Unterstützung und Erweiterung der kommunalen Angebote und Strukturen zu einem starken Netzwerk für die Anliegen älterer Menschen.

Hinweis:

Die Interessenbekundungs- sowie die Antragsphase sind bereits abgelaufen. Eine Bewerbung innerhalb der laufenden Förderperiode ist für das Programm leider nicht mehr möglich.

Verlängerung der Programmlaufzeit

Nachdem die EU-Kommission einer grundsätzlichen Verlängerung von ESF Plus-Programmen über den 30.09.2027 hinaus zugestimmt hat, dürfen wir Sie hiermit darüber informieren, dass das Programm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ bis zum 31.12.2028 verlängert werden wird. Einzelheiten können Sie der neuen Förderrichtlinie zum Programm entnehmen, die am 01.09.2025 in Kraft getreten ist. Sie finden die Förderrichtlinie hier:

https://www.esf-regiestelle.de/esf-plus-2021-2027/staerkung-der-teilhabe-aelterer-menschen-gegen-einsamkeit-und-soziale-isolation/downloads/

 

Erhöhung der KjE-Sätze zum 01.09.2025

Zum 01.09.2025 wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, höhere KjE-Sätze für Ihr Vorhaben abzurufen. Dadurch können beschlossene Tariferhöhungen berücksichtigt werden, um eine kostendeckende Abrechnung Ihres Vorhabens weiterhin zu ermöglichen. Die KjE-Sätze werden um die durchschnittliche Erhöhung der Gehälter seit Beginn der Programmumsetzung angepasst.

Gefördert durch:

Kontakt

Leitung

Fr. Jennifer Beutler


Finanztechnik
Telefon: 0221 3673-0
teilhabe-plus[at]bafza.bund.de

Servicestelle
Telefon: 0221 3673-1020
servicestelle-teilhabe[at]bafza.bund.de


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