Eine Kofinanzierung kann durch eigene Mittel, Mittel Dritter und öffentliche Mittel (zum Beispiel Mittel der Bundesagentur für Arbeit, des Träger der Grundsicherung, kommunale Mittel oder Landesmittel) erbracht werden. Öffentliche Mittel dürfen nicht aus dem Europäischen Sozialfonds oder einem anderen EU-Fonds stammen.
Die Kofinanzierung kann in Form von Geldleistungen, Sachmitteln und geldwerten Leistungen erbracht und nachgewiesen werden.
Geldwerte Leistungen werden in e2 als Kofinanzierungen ohne Geldfluss erfasst, weil sie dem Projekt kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Kofinanzierungen ohne Geldfluss können zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit finanzierte Qualifizierungsmaßnahmen, kostenlos zur Verfügung gestelltes Personal und Räume sein.
Zur Buchung der Kofinanzierung muss der Geldwert der kostenfreien Ausgabe nach ihrem tatsächlichen Wert kalkuliert und nachgewiesen werden.
Die Kofinanzierung wird mit ihrem Geldwert als Beleg im Onlineportal des Zuwendungsprogramms erfasst. Um ihren kostenfreien Charakter im System darzustellen, wird sie doppelt und in gleicher Höhe einmal als Ausgabebeleg und ein zweites Mal als Einnahmebeleg erfasst.
Geldwerte Leistungen können nur insoweit als Kofinanzierung anerkannt werden, wie es sich um zuwendungsfähige Ausgaben handelt.