Kofinanzierung: Was ist mit „Lehrkraft bezogenen“ Kosten gemeint?
Mit „Lehrkraft bezogenen“ Kosten sind diejenigen Kosten gemeint, die der Fachschule/-akademie im Rahmen des Unterrichts entstehen. Zwecks Verwaltungsvereinfachung sind für die bezüglich der Unterrichtung der Teilzeit-Fachschülerinnen und -Fachschüler bei den Fachschulen/-akademien anfallenden Kosten standardisierte Einheitskosten für die Lehrkraft-Zeitstunde in Höhe von 30,25 Euro für das Jahr 2015 ermittelt worden. Aufgrund der Tarifprogression unterliegen diese Standardeinheitskosten einer jährlichen Tarifanpassung in Höhe von 2 %. Diese standardisierten Einheitskosten gelten sowohl für staatliche als auch für private Fachschulen/-akademien. Es können Schuljahr bezogen Kosten für die Unterrichtsstunden, deren zeitliche Vor- und Nachbereitung sowie die Aufwendungen für die fachschulseitige Begleitung der Projekt-Teilnehmenden am Praxis-Ausbildungsort in Zeitstunden geltend gemacht werden. Der Nachweis der Lehrkraft bezogenen Kosten kann dann mittels eines durch die Lehrkraft zu führenden Stundennachweises erfolgen. Sollte der Unterricht der geförderten Ausbildungsgänge nur unter Einbeziehung von Honorarkräften erfolgen können, werden diese Honorarausgaben im Projekt als „Personalausgaben Fachschule/-akademie“ behandelt und können somit ebenfalls als Kofinanzierung eingebracht werden. Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich Honorare für den Unterricht, dessen zeitliche Vor- und Nachbereitung sowie die Aufwendungen für die fachschulseitige Begleitung der Projekt-Teilnehmenden am Praxis-Ausbildungsort in Zeitstunden als Personalausgaben geltend gemacht werden können, jedoch keine Material- oder Reisekosten. Sollten Honorarverträge auch solche Kosten beinhalten, ist bei der Vertragsgestaltung und Rechnungslegung auf eine klare Abgrenzung der verschiedenen Kostenarten zu achten.