Darf der Kooperationspartner demselben Dachverband wie der Antragssteller angehören?
Ja. In der Förderrichtlinie ist festgelegt, dass als Kooperationspartner neben Kommunen, Jobcentern, gemeinnützigen Organisationen und Betrieben, auch andere Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Betracht kommen. Innerhalb der Dachverbände werden üblicherweise bereits Vernetzungsstrukturen bestehen, die nicht erst geschaffen werden müssen. Umso wichtiger ist es, im Fall einer geplanten Kooperation innerhalb eines Dachverbands den beabsichtigten Mehrwert und die zusätzliche Vernetzungsstruktur durch diese Kooperation deutlich zu machen.