Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Kofinanziert von der Europäischen Union

Detail

ESF Plus Programm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 01.10.2025 wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, höhere KjE-Sätze für Ihr Vorhaben abzurufen. Dadurch können beschlossene Tariferhöhungen berücksichtigt werden, um eine kostendeckende Abrechnung Ihres Vorhabens weiterhin zu ermöglichen. Die KjE-Sätze werden um die durchschnittliche Erhöhung der Gehälter seit Beginn der Programmumsetzung angepasst.

Sie sind nicht verpflichtet, die höheren KjE-Sätze zu beanspruchen. Es kann individuell vom Vorhabenträger/Teilvorhabenpartner entschieden werden, ob dies gewünscht ist oder nicht.

Die höheren KjE-Sätze können ab dem 01.10.2025 in Z-EU-S in den Ausgabebelegen ausgewählt werden und dürfen nur für Ausgaben ab diesem Datum verwendet werden. Eine Verwendung ist demnach erstmalig in der im November einzureichenden Ausgabenerklärung für den Abrechnungszeitraum: September/Oktober 2025 zulässig.

Bitte beachten Sie, dass für die Abrechnung der höheren KjE-Sätze für jede/n Mitarbeitende/n vor erstmaliger Abrechnung der/die für Sie zuständige Sachbearbeiter/in im BAFzA zu informieren ist (s.u.). Zudem sind die beigefügten neuen Berechnungsformulare „Kosten je Einheit Stand 01.10.2025“ und „Arbeitsplatzbeschreibung/Personalbogen“ und der letzte Gehaltsnachweis verpflichtend einzureichen.

Um die neuen, höheren KjE-Sätze in ihrem Vorhaben nutzen zu können, ist es notwendig, vorab einen Änderungsantrag zu stellen. Auch im Vorgang „Änderungsantrag“ stehen die höheren KjE-Sätze ab Oktober 2025 zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie, dass bei einer Erhöhung der Fördersumme auch die einzubringende Kofinanzierung entsprechend mit steigen muss. Damit auch die Vorhaben, die bereits die Förderhöchstsumme von 100.000 € pro Förderjahr ausgeschöpft haben, die höheren KjE-Sätze beanspruchen können, wird die Förderrichtlinie zum 01.10.2025 entsprechend angepasst: Ab 2026 wird die Förderhöchstsumme in der stärker entwickelten Region auf bis zu 150.000 € pro Kalenderjahr angehoben. Für 2025 liegt die maximale Fördersumme bei bis zu 112.500 €.

Unabhängig davon, ob Sie die höheren KjE-Sätze beanspruchen, können Sie Ihre Vorhaben im Rahmen der angepassten Förderhöchstsummen ausweiten. Hierfür ist ein Änderungsantrag von Ihnen über Z-EU-S einzureichen. Ab sofort finden Sie in den Ausgabelegen sowie im Vorgang „Änderungsantrag“ eine entsprechende Berechnungshilfe in Z-EU-S.

Nach Auswahl der Ausgabeposition tragen Sie bitte die abzurechnenden Stunden ein. Unter „KjE-Satz (je Stunde)“ stehen der alte sowie der neue KjE-Satz (gekennzeichnet durch den Zusatz „ab 10/2025“) zur Auswahl. Wählen Sie hier den für die/den Mitarbeitende/n zutreffenden Satz aus. Im Feld „Betrag“ wird dann die förderfähige Summe automatisch berechnet.

Bitte informieren Sie Ihre/n zuständige/n finanztechnischen Sachbearbeitende/n mittels E-Mail darüber, ob Sie und/oder Ihre Teilvorhabenpartner von der KjE-Erhöhung Gebrauch machen möchten oder nicht. Bitte beachten Sie, dass die neuen KjE-Sätze erst verwendet werden dürfen, wenn eine Information Ihrerseits dazu vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass eine Antwort in jedem Fall erforderlich ist, auch wenn die erhöhten KjE-Sätze nicht genutzt werden sollen.

Hinweis:

Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Für das ESF Plus-Programm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ stehen insgesamt 10,5 Mio. EURO zur Verfügung, von denen bereits 3,03 Mio. EURO gebunden sind. Änderungsanträge mit einer Erhöhung der bewilligten ESF Plus-Mittel insgesamt, können nur bis zum Erreichen dieser Obergrenze des Programmbudgets bewilligt werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ZuMe-Team