Interessierte Kommunen können sich wieder für eine Teilnahme am ESF Plus-Programm „JUST BEst“ bewerben. Eine Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist ab sofort möglich, spätestens bis zum 29.01.2027 (15 Uhr).
Es können nur Interessenbekundungen von Trägern berücksichtigt werden, die fristgerecht elektronisch über das Förderportal Z-EU-S eingehen. Die notwendigen Dokumente zur Einreichung einer Interessenbekundung stehen im Downloadbereich der ESF-Regiestellenseite unter dem Menüpunkt „Dokumente zum Interessenbekundungsverfahren“ zur Verfügung. Die aktualisierte Förderrichtlinie und weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Programm-Webseite JUST BEst.
Darüber hinaus wurde das Programm um ein Jahr – bis einschließlich 31.12.2028 – verlängert. Bestandsträger müssen für die technische Umsetzung der Verlängerung einen Änderungsantrag im Förderportal Z-EU-S einreichen.
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