Interessenbekundungsverfahren gestartet: Interessierte Kommunen können am dritten Interessenbekundungsverfahren für das ESF Plus-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst) teilnehmen.
Mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierten Bundesprogramm JUST BEst stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) junge Menschen in prekären Lebenslagen.
Das Interessenbekundungsverfahren startet am 04.09.2024 und endet am 08.10.2024 um 15:00 Uhr. Es können nur Interessenbekundungen von Trägern berücksichtigt werden, die fristgerecht elektronisch über das Förderportal Z-EU-S eingehen. Die Freigabe der zentralen Module in Z-EU-S erfolgt sukzessive. Zum jetzigen Zeitpunkt steht das Modul zur Einreichung der Interessenbekundung noch nicht zur Verfügung. Wir werden auf der Website des ESF Plus-Programms JUST BEst sowie auf der ESF-Regiestellenseite darüber informieren, sobald Interessenbekundungen in Z-EU-S eingereicht werden können. Die notwendigen Dokumente zur Einreichung einer Interessenbekundung stehen im Downloadbereich der ESF-Regiestellenseite unter dem Menüpunkt „Dokumente zum Interessenbekundungsverfahren“ zur Verfügung. Die aktualisierte Förderrichtlinie und weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Programm-Website JUST BEst.