- Der vierte Monitoringbericht im Programm "Stärkung der Teilhabe Älterer" ist veröffentlicht
Neben dem vierten Monitoringbericht liegt nun auch eine Gesamtauswertung vor
Neben dem vierten Monitoringbericht liegt nun auch eine Gesamtauswertung vor
Die Förderrichtlinie wurde angepasst!
Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Frist zur Stellung eines Antrags bis zum 30.06.2023 verlängert wurde.
Im oben genannten ESF Plus Programm wurde eine Fristverlängerung eingeräumt.
Eine Verlängerung der aktuellen Antragsfrist über den August 2022 hinaus ist in Planung.
Das Antragsverfahren zur Teilnahme am Programm startet am 01.08.2022, 12 Uhr.
Die Ergebnisse der durchgeführten Befragung für das erste Halbjahr 2022 liegen nun vor.
Am 18.07.2022 startet ein zweites bundesweites Interessenbekundungsverfahren für das neue ESF Plus Bundesprogramm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit".
Durch das hohe Aufkommen an Interessenbekundungen verschiebt sich der Start der Antragsphase auf den 01.08.2022.
Aufruf zur Antragstellung: Wir wenden uns heute noch einmal an Sie, um Sie für eine Programmteilnahme zu motivieren, zu informieren und unsere Unterstützung anzubieten.